Bei uns zahlen Käufer und Verkäufer in der Regel nur je 1,9% Provision* (inkl. ges. MwSt.) des Kaufpreises. Provisionsfrei für Verkäufer sind Grundstücke & Gewerbeimmobilien.
Wir informieren über die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes. Beim Immobilienkauf und -verkauf gibt es künftig drei verschiedene Modelle, nach denen die Provision geregelt werden kann:
Für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie durch Privatpersonen gibt es keine steuerliche Begünstigung. Käufer, die Immobilien als Kapitalanlage erwerben, können die an den Immobilienmakler geleistete Provision als Anschaffungsnebenkosten steuerlich absetzen. Hierfür wird die Maklerprovision zum Kaufpreis hinzugerechnet und im Rahmen einer linearen Abschreibung über die Jahre steuermindernd abgeschrieben.
Vermieter können die Maklergebühren im Falle einer Neuvermietung steuerlich absetzen. Mieter haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Maklerkosten in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend zu machen.
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