Mehrere Makler beauftragen


Soll ich für die Vermarktung meiner Immobilie mehrere Makler beauftragen?

So mancher Eigentümer fragt sich, ob er sein Verkaufsvorhaben beschleunigen kann, indem er Makleraufträge an unterschiedliche Immobilienmakler erteilt. Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Makler gleichzeitig zu beauftragen, wenn keiner dieser Immobilienexperten mit einem Alleinauftrag betraut wurde. Allerdings steht nur Verkäufern, die einen Makleralleinauftrag erteilen, die volle Maklerleistung zu. Wenn Sie als verkaufswilliger Eigentümer mehrere Immobilienmakler beauftragen, sind keine besseren Erfolgschancen zu erwarten. Eher ist das Gegenteil der Fall, weil sich hier das Sprichwort „Viele Köche verderben den Brei“ bewahrheitet. Wir zeigen Ihnen, wo die Probleme liegen, wenn Sie mehrere Immobilienmakler beauftragen: 

1. Mehrfache Inserate 

Stellen Sie sich vor, Sie werden auf eine Immobilie aufmerksam, die unterschiedliche Makler gleichzeitig zum Verkauf anbieten und deren Inserate Sie mehr als einmal entdecken. Es besteht die Gefahr, dass sich das Objekt mehrmals in Zeitungen und auf Immobilienplattformen findet. Wahrscheinlich würden Sie diese mehrfachen Kaufangebote misstrauisch machen. Die Beauftragung mehrerer Makler weckt vermutlich bei Ihnen und anderen Kaufinteressen Unsicherheit. Sie ruft den Eindruck hervor, dass das Haus oder die Wohnung schwer zu verkaufen ist, was die Immobilie für potenzielle Käufer weniger interessant macht. Es besteht die Gefahr, dass an sich geeignete Interessenten aufgrund von Misstrauen und Unsicherheit vorzeitig abspringen und damit als neue Eigentümer ausscheiden, obwohl sie an sich ernste Absichten hätten. 

 

2. Weniger Engagement 

Aus Sicht des Verkäufers ist es aber auch aus einem anderen Grund nicht zielführend, mehrere Makler zu beauftragen. Die Immobilienmakler werden nur wenig Zeit und Arbeit in die Vermittlung und Vermarktung der Immobilie investieren, weil sie nicht wissen, ob sie bei erfolgreichem Verkauf eine Provision erhalten. Sie laufen Gefahr, trotz ihrer Bemühungen keine Maklerprovision zu bekommen, zumal auch andere Makler involviert sind und das jeweilige Objekt unabhängig voneinander anbieten. Das niedrigere Engagement mindert wiederum den Verkaufserfolg für den Eigentümer. 

 

3. Großer Koordinationsaufwand 

Die gleichzeitige Tätigkeit mehrerer Makler erfordert Abstimmung und Koordination, um Missverständnisse und Terminüberschneidungen zu vermeiden. Demnach stehen Sie als Verkäufer vor der Herausforderung, Besichtigungen, Schlüsselübergaben, Reservierungen und Bieterverfahren zu koordinieren und sich diesbezüglich mit allen beauftragten Maklern abzustimmen. Das bedeutet einen hohen Zeitaufwand, so dass Sie mit keiner Entlastung, sondern mit zusätzlichen Aufgaben rechnen sollten. 

 

4. Fehlender Überblick und Kontrollverlust 

Wenn Sie keinen qualifizierten Maklerauftrag vergeben, kann es vorkommen, dass ein oder mehrere weitere Makler Ihre Immobilie in Eigeninitiative am Markt anbieten. Es besteht die Gefahr, dass Sie auch private Anfragen von Immobilienmaklern erhalten, die Ihr Objekt vermarkten möchten. Das erschwert die Kommunikation zusätzlich und kann dazu führen, dass Sie den Überblick über den Vermarktungsprozess verlieren. Insgesamt fällt es schwer, als Eigentümer die Kontrolle zu behalten, wenn mehrere Makler involviert sind. 


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Bessere Alternative: einen Makler beauftragen

Für Eigentümer, die ihre Immobilien lukrativ, schnell und effizient verkaufen möchten, ist es daher nicht zielführend, mehrere Makler zu beauftragen. Der richtige Weg besteht vielmehr in der professionellen Vermarktung durch nur einen Immobilienmakler, der über die entsprechenden Qualifikationen verfügt und einschlägige Erfahrungen mitbringt. Als Eigentümer achten Sie auf diese Kriterien, wenn Sie einen Makleralleinauftrag vergeben: Der Makler ist Mitglied des Immobilienverbands Deutschland (IVD) und besitzt eine Zertifizierung nach der DIN für Immobilienmakler. Es gibt keine bessere Alternative, als einen Makler zu beauftragen, der bei der Vermarktung Ihrer Immobilie eine hohe Reichweite in deutscher und englischer Sprache erzielen kann.

Makleralleinauftrag mit Unterbeauftragung

Bei einem Makleralleinauftrag besteht die Möglichkeit, eine Unterbeauftragung zu vereinbaren. In diesem Fall muss der Makler trotz Alleinauftrag nicht zwingend alleine tätig werden, sondern darf auch einen Kollegen mit der Vermarktung betrauen. Dies ist allerdings vertraglich zu regeln. Eine Unterbeauftragung kann den Verkaufserfolg beschleunigen.