***UPDATE vom 15.04.2021***
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.04.2021 entschieden, dass der Berliner Mietendeckel gegen das Grundgesetz verstößt und damit nichtig ist.
Bei Bestandsmieter: Auskunftspflicht innerhalb von zwei Monaten (auf Grund der Corona Krise wurde die Frist um 6 Monate verlängert)
Sie als Vermieter haben innerhalb von acht Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Mietendeckel (Stichtag: 23.02.2020) und vor Abschluss eines neuen Mietvertrages unaufgefordert Auskunft über die maßgeblichen Umstände zur Berechnung der Mietobergrenze zu erteilen. Auch die Höhe der Stichtagsmiete am 18.06.2019 müssen Sie auf Verlangen mitteilen. Sollte dies nicht geschehen, kann der Mieter diesen Verstoß bei seinem bezirklichen Wohnungsamt melden oder sich an eine bezirkliche Mieterberatung wenden.