Bei Immobiliengeschäften beziehen sich die Begriffe Share-Deal und Asset-Deal auf zwei verschiedene Arten, wie eine Immobilie erworben werden kann. Der Hauptunterschied besteht darin, was genau gekauft wird - das Objekt selbst oder die Gesellschaft, die das Objekt besitzt.
Nicolas Ruland
Asset-Deal: Bei einem Asset-Deal kauft der Erwerber die Immobilie selbst. Die Immobilie wird direkt vom Verkäufer zum Käufer transferiert. Alle Rechte und Pflichten, die mit dem Eigentum der Immobilie verbunden sind, wie z.B. Mietverträge, werden auf den Käufer übertragen. Der Käufer muss jedoch keine Altlasten des Verkäufers übernehmen, es sei denn, diese sind ausdrücklich im Kaufvertrag geregelt.
Share-Deal: Im Gegensatz dazu kauft der Erwerber bei einem Share-Deal nicht die Immobilie direkt, sondern die Anteile an der Gesellschaft (z.B. einer GmbH oder AG), die die Immobilie besitzt. Das bedeutet, dass die Gesellschaft als Eigentümer der Immobilie bestehen bleibt, nur die Eigentümerschaft an der Gesellschaft ändert sich. Dies hat auch zur Folge, dass alle Rechte und Pflichten, die mit der Gesellschaft verbunden sind, wie z.B. bestehende Verträge oder Verbindlichkeiten, auf den Käufer übergehen.
Beide Formen des Erwerbs haben Vor- und Nachteile und können je nach Situation, z.B. aus steuerlichen Gründen oder aufgrund der Komplexität des Immobilienportfolios, sinnvoller sein. So können bei Share-Deals beispielsweise Grunderwerbsteuern vermieden werden, wenn weniger als 95% der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft erworben werden. Dies kann jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren, und es wurden bereits politische Initiativen gestartet, um diese Steuervermeidungsstrategie zu beenden. Es ist immer ratsam, professionellen Rat einzuholen, bevor man sich für einen Asset-Deal oder Share-Deal entscheidet.
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