Was ist das Bestellerprinzip?


Immobilienmakler Berlin Charlottenburg

Wichtige Änderungen zur Maklerprovision

Bei uns zahlen Käufer und Verkäufer in der Regel nur je 1,9% Provision* (inkl. ges. MwSt.) des Kaufpreises. Provisionsfrei für Verkäufer sind Grundstücke & Gewerbeimmobilien.

Wir informieren über die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes. Beim Immobilienkauf und -verkauf gibt es künftig drei verschiedene Modelle, nach denen die Provision geregelt werden kann:



Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip gilt bereits seit 1. Juni 2015 bei der Vermietung. Demnach muss der Besteller, der die Maklerleistung in Auftrag gegeben hat, das ist regelmäßig der Vermieter, die Provision zahlen. Vor Einführung dieser gesetzlichen Regelung musste meist der Mieter für diese Kosten aufkommen. Nach den Bestrebungen des Bundesjustizministeriums sollte dieses Bestellerprinzip auch für den Kauf und Verkauf von Immobilien beschlossen werden. Dazu ist es nicht gekommen. Im Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser ist das Bestellerprinzip nur zur Hälfte umgesetzt.

Demnach zahlt ab dem Inkrafttreten des Gesetzes derjenige, der den Maklerauftrag erteilt, mindestens die Hälfte der Maklerprovision, die beim Hausverkauf anfällt. Das bedeutet, dass die Käufer anders als bisher nur mehr höchstens 50 Prozent der Maklerkosten tragen. Diese Regelung soll eine finanzielle Entlastung für Immobilienkäufer herbeiführen, die mit hohen Immobilienpreisen und steigenden Kaufnebenkosten konfrontiert sind. 

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